Energieausweis mit Mehrfamilienhäusern im Hintergrund

Energieausweis

Durch Energieausweise sollen Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen und Interessenten für Mietwohnungen eine Information über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, sowie die Energieeffizienzklasse des Gebäudes erhalten. Wohnungs- und Hausbesitzer müssen Mietern und Eigentümern schon seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Pflicht wurde nun ab 01. Mai 2014 verschärft. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.

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