Energieausweis
Durch Energieausweise sollen Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen und Interessenten für Mietwohnungen eine Information über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, sowie die Energieeffizienzklasse des Gebäudes erhalten. Wohnungs- und Hausbesitzer müssen Mietern und Eigentümern schon seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Pflicht wurde nun ab 01. Mai 2014 verschärft. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.